§§ StVO - Fahrten

Filmaufnahmen in laufendem, öffentlichem Straßenverkehr sind in Deutschland genehmigungspflichtig, dürfen nur mit dafür vorgesehenen Sonder-KFZ durchgeführt werden und müssen behördlich freigegeben sein. Sollte von Seiten der Produktion eine Teil- bzw. Vollsperrung des öffentlichen Verkehrsflusses vorliegen entfällt die Genehmigungspflicht.

Die Fahrzeuge von CamCruiser verfügen alle über die entsprechenden Fahrzeugbriefeintragungen (§§70 StVzO) zum Einsatz für Filmzwecke, dem Transport von Personen sowie die notwendigen Spezialversicherungen. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung §§46 ff StVO für Filmaufnahmen im laufenden Strassenverkehr wird von uns für die entsprechenden Dreharbeiten eingeholt.

Hierzu sollte uns die jeweilige Fahrstrecke für die Aufnahmen mit Datum und Uhrzeit mindestens 2 Werktage vor dem geplanten Drehtag vorliegen.

Um einen reibungslosen Dreh auf Ihrer Wunschstrecke zu ermöglichen, müssen diese Angaben korrekt und rechtzeitig an CamCruiser übermittelt werden. Anderenfalls ist der Erhalt einer behördlichen Erlaubnis gefährdet bzw. nicht realisierbar!

Im Sinne der Sicherheit bei Fahraufnahmen bitten wir die Produktion das von uns erstellte Memo "SAFTY RULES" am jeweiligen Drehtag an die Tagesdispo / Callsheet anzufügen. Sie erhalten dieses fahrzeugspezifisch als PDF-Dukument per E-Mail 1 bis 2 Tage vor Dreh oder können es sich im CamCruiser-Intranet downloaden (nur mit Passwort mögl.).